Turnbund Höntrop

Dein Verein im Höntroper Herzen!

Unser Verein mit seinen inzwischen über 1.000 Mitgliedern bietet eine breite Palette von Sportangeboten, die unsere Mitglieder von den ersten Schritten in der Turnhalle (Eltern & Kind Gruppen ab 18 Monaten) bis zur Senioren-Gymnastik im gesamten Sportler-Leben begleiten kann. Dabei bieten wir in sieben Sportstätten in Wattenscheid wöchentlich über 70 Stunden Sport an, wobei es vom Kinderturnen bis zum leistungsorientierten Volleyball zahlreiche Möglichkeiten gibt, aktiv etwas für Fitness und Gesundheit zu tun, aber auch um für eine Abwechslung vom beruflichen Alltag zu sorgen. 

Der Vorstand des Vereins hat in seiner hybriden Sitzung am 16.12.2021 beschlossen die MV in diesem Jahr auszusetzen.

 

Die eigentlich für den 28. Dezember geplante Veranstaltung wird nun auf die Zeit ins Frühjahr 2022 verschoben. Angestrebt wird ein Termin Ende April oder in der ersten Mai-Hälfte. Die Mitglieder werden satzungsgemäß entsprechend frühzeitig über den nächsten Termin informiert.

Rechtlich wäre nach den derzeitigen Rahmenbedingungen zwar die Durchführung noch möglich, da aber das das Robert-Koch-Institut weiterhin von größeren Ansammlungen in geschlossenen Räumen und der Zusammenkunft unterschiedlicher Haushalte dringend abrät und zudem ein Verbot nach den Weihnachtstagen derzeit nicht unwahrscheinlich ist, hat sich der Vorstand einstimmig zur Absage der diesjährigen Versammlung zum Schutz der Mitglieder und der Allgemeinheit entschlossen.

Wesentliche Punkte der diesjährigen MV wären die Entlastung des Vorstandes, die Vorstellung des Haushaltsplanes und die Ergänzungswahl eines dritten Kassenprüfer oder einer Kassenprüferin.  Die Entlastung des Vorstandes wird auf der Versammlung 2022 ebenso nachgeholt wie die Vorstellung der Haushaltsplanung. Der gewählte Kassenprüfer Christoph Gamm, der eigentlich Ausscheiden würde, bleibt daher in der Folge bis zur nächsten Versammlung im Amt.

Rechtliche Grundlage:

Gemäß § 5 Abs. 2 a) des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.

Da wir im Verein sehr viele ältere Mitglieder haben, wäre die Durchführung einer virtuellen Versammlung aus Sicht des Vorstandes für viele eine zu hohe Hürde zur Teilnahme. Zudem hat sich in Gesprächen mit Gruppenleitern und Mitgliedern gezeigt, dass nur eine sehr geringe Beteiligung zu erwarten wäre. Und da der Vorstand ein Interesse an einer möglichst breiten Mitgliederbeteiligung in der MV hat, ist dies ein weitere Grund für die diesjährige Absage.